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Voraussetzung eines Anspruchs auf Entgeltfortzahlung an Feiertagen
LAG Berlin, AZ: 21 Sa 1792/19, 20.08.2020
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Wochenfeiertage haben ohne besondere tarifliche oder arbeitsvertragliche Regelung keine Verringerung der geschuldeten regelmäßigen Arbeitszeit zur Folge.

Ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung an Feiertagen oder eine entsprechende Zeitgutschrift auf dem Arbeitszeitkonto besteht nur, wenn die Arbeitszeit infolge des Feiertags ausgefallen ist und nicht, wenn der oder die Arbeitnehmer*in ohnehin frei hatte.

Arbeit an einem Wochenfeiertag führt nicht zwangsläufig zu Überstunden.
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Keywords: Anspruch auf Zeitgutschrift auf dem Arbeitszeitkonto für Wochenfeiertage Auswirkungen eines Wochenfeiertags auf die geschuldete regelmäßige Arbeitszeit Überstunden Manteltarifvertrag Ausschlussfristen Zeitgutschriften Arbeitszeit Equal-Pay-Grundsatz