Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Detailansicht Urteil

Außerordentliche Kündigung wegen kollusiven Zusammenwirkens bei Abwicklungsvertrag
LAG Rostock, AZ: 5 Sa 4/19, 11.08.2020
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
Die Pflicht des Arbeitnehmers aus § 241 Abs. 2 BGB, auf die Interessen des Arbeitgebers Rücksicht zu nehmen, bedeutet nicht, dass der Arbeitnehmer seine eigenen Interessen denen des Arbeitgebers unterzuordnen hat. Der Arbeitnehmer darf ebenso wie der Arbeitgeber seine Interessen im Rahmen der bestehenden Regelungen wahren. Das gilt insbesondere bei dem Abschluss von Arbeits-, Änderungs- oder Aufhebungs- bzw. Abwicklungsverträgen.

Der Arbeitnehmer verletzt seine Rücksichtnahmepflicht bei Eingehung eines Vertrages, wenn er sich in kollusivem Zusammenwirken mit einem Vertreter des Arbeitgebers Leistungen versprechen lässt, die aus keinem Gesichtspunkt berechtigt sein können und offensichtlich den Interessen des Arbeitgebers zuwiderlaufen.
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado.de
Keywords: Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung Rückzahlung einer Abfindung Leiterin der internen Dienste Geschäftsführer Insolvenzverfahren Geschäftsführung Arbeitsverhältnis kollusivem Zusammenwirken Verlängerung Freistellung Kündigungsschutzantrag Treu und Glauben Rücksichtnahme Abwicklungsverträg