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Unmittelbares Ansetzen zum Wohnungseinbruchdiebstahl
BGH Karlsruhe, AZ: 5 StR 274/19, 04.07.2019
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Ein unmittelbares Ansetzen zur Begehung eines Wohnungseinbruchdiebstahls erfolgt noch nicht, wenn der Täter ein Loch in den Verschluss der Terrassentür eines Wohnhauses bohrt, die weitere Tat jedoch als undurchführbar aufgibt, weil im Haus Licht angeht, noch bevor er den Schließmechanismus der Tür aufhebeln kann.
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Keywords: Wohnungseinbruchdiebstahl Versuch Versuchsschwelle Unmittelbares Ansetzen Terrassentür Wohnhaus Schließmechanismus