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Falsche Parteibezeichnung kann unschädlich sein / Rechtsanwalt darf nicht von Eigentümerversammlung ausgeschlossen werden
LG Düsseldorf, AZ: 19 S 3/20, 20.06.2020
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Eine Falschbezeichnung der Berufungskläger ist unschädlich, wenn sich die Parteistellung aus dem beigefügten erstinstanzlichen Urteil ergibt.

Hat ein Rechtsanwalt seine Vollmacht nicht zu den Akten gereicht, ist die Berufung unzulässig.

Der Ausschluss eines bevollmächtigten Vertreters (hier Rechtsanwalt) auf einer ist rechtswidirg und führt zur Anfechtung der auf der Versammlung gefassten Beschlüsse.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Anwesenheit Ausschluss Eigentümerversammlung Vertretung Vollmacht