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Wirtschaftsjahr ist zwingend das Kalenderjahr - Eine Jahresabrechnung muss übersichtlich und nachvollzierhbar sein
AG Bottrop, AZ: 20 C 7/20, 21.08.2020
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank DOhrmann Nichtigkeit Bottrop Jahresabrechnung Darstellung Verwalterwahl Wiederwahl Eigentümerversammlung Beschlussanfechtung Anfechtungsklage
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