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§ 174 BGB findet bei wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen keine Anwendung
OLG Celle, AZ: 13 U 34/10, 02.09.2010
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BGH Karlsruhe, AZ: I ZR 140/08, 19.05.2010
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OLG Hamm, AZ: 4 U 60/08, 17.07.2008
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Abmahnung wettbewerbsrechtliche Wetbewerb Wettbewerbsrecht Mahnung Anwaltsgebühren Geschäftsgebühr einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung Vollmacht Vollmachtsnachweis Original Originalvollmacht Wiederholungsgefahr Zurückweisung Frank Dohrmann Rechtsanwalt Bottrop Treu und Glauben UWG
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