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Auch zivilrechtlich unwirksames Rechtsverhältnis kann Vermögensbetreuungspflicht i.S.d. § 266 StGB begründen
BGH Karlsruhe, AZ: 5 StR 395/19, 04.03.2020
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Keywords: Untreue Freiheitsstrafe Verurteilung Verfahrensverzögerung Unmittelbarkeitskriterium Vermögensinteressen Betreuung Pflicht Komplementärin Gesellschaftsvertrag Kapitaleinlage Treuhandkommanditistin Kapitalanteile Fondsgesellschaften Gesamthandsvermögen Liquidator
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