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Eingruppierung eines i.R.d. Erstellung und Verwaltung der elektronischen Kriminalakte tätigen Bundespolizisten
LAG Düsseldorf, AZ: 8 Sa 399/19, 28.01.2020
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Die im Rahmen der "Erstellung und Verwaltung der elektronischen Kriminalakte" von den Tarifbeschäftigten des Arbeitsbereichs "BAN/INPOL" (Bundespolizeiaktennachweis/ Informationssystem der Polizei) der Bundespolizei verrichteten Tätigkeiten stellen ohne weiteres keine selbständigen Leistungen im Sinne der Entgeltgruppen 7, 8 und 9 a TV EntgO Bund dar.

Unter selbständiger Leistung ist eine Gedankenarbeit zu verstehen, die im Rahmen der für die Vergütungsgruppe vorausgesetzten Fachkenntnisse hinsichtlich des einzuschlagenden Weges, wie insbesondere hinsichtlich des zu findenden Ergebnisses, eine eigene Beurteilung und eine eigene Entschließung erfordert.
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Keywords: Eingruppierung Tarifvertrag Kriminalitätsbekämpfung Bundespolizeiaktennachweis Bundespolizeidirektion Informationssystem Polizei eKA elektronische Kriminalakte Erfassungsrichtlinie Entgeltgruppe Aussonderungsprüfung KAN-Relevanz Tätigkeitsmerkmal selbstständige Leistungen Vergütungsgruppe Rahmendienstanweisung