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Urlaubsabgeltung/Wirksamkeit einer arbeitsvertraglichen Ausschlussfrist
LAG Düsseldorf, AZ: 4 Sa 571/19, 24.06.2020
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Urlaubsabgeltungsansprüche unterliegen tarif- oder einzelvertraglichen Ausschlussfristen auch dann, wenn die zugrundeliegenden Urlaubsansprüche - etwa aufgrund unzureichender Aufklärung durch den Arbeitgeber - urlaubsrechtlich nicht verfallen konnten.

Das im Arbeitsleben besonders bestehende Bedürfnis an rascher Klärung von Ansprüchen und Bereinigung offener Streitpunkte spricht dafür, dass einer verbleibenden geringfügigen Abweichung vom Klauselverbot des § 309 Nr. 7 lit. b BGB nicht eine Bedeutung zukommt, die einer Klausel ihre Wirksamkeit nimmt.
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