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Gesamtbetriebsratssitzung als Präsenzsitzung zulässig, wenn geheim durchzuführende Wahlen anstehen
LAG Berlin, AZ: 12 TaBVGa 1015/20, 24.08.2020
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Eine Präsenzsitzung eines Gesamtbetriebsrats ist trotz Verbots des Arbeitgebers aufgrund der Corona-Pandemie zulässig, wenn geheim durchzuführende Wahlen anstehen.

Die geheime Durchführung von Wahlen ist im Rahmen einer Video- oder Telefonkonferenz nicht möglich.
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Keywords: Präsenzveranstaltung Corona Coronarecht Corona-Pandemie Gesamtbetriebsrat Rehabilitationskliniken Telefonkonferenz Videokonferenz Untersagung Infektionsgeschehen