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Liegt ein Sachmangel eines Wohnungseigentums vor, wenn die mitverkaufte Garten-Sondernutzungsfläche eine unterirdische Wasseranschlussstation mit einem Kanaldeckel enthält, der gelegentlich geöffnet werden muss?
KG Berlin, AZ: 24 U 3358/99, 26.01.2000
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Es liegt kein Sachmangel des Wohneigentums vor, wenn die mitverkaufte Garten-Sondernutzungsfläche eine unterirdische Wasseranschlussstation mit einem Kanaldeckel (Durchmesser ca 1 m) enthält, der gelegentlich zu Revisionszwecken geöffnet werden muss.
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Keywords: Wohnungswirtschaft Mietrecht Wohnungseigentumsanlage Doppelhäuser Reihenhäuser Gemeinschaftseinrichtungen Entsorgungsanlagen Teilungserklärung Erneuerungskosten Wohnungseigentum Sondernutzungsrecht Wasserübergabestation Beseitigungsanspruch Mangelbeseitigungsanspruch