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Teilweise Zerstörung durch Brandlegung in einem Krankenhaus
BGH Karlsruhe, AZ: 3 StR 392/19, 21.01.2020
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Bleibt eine Krankenstation brandbedingt zwei Tage gesperrt, ist ein teilweises Zerstören durch Brandlegung erfüllt, da es sich bei einer Krankenstation um einen funktionell selbständigen Teil des Krankenhausgebäudes handelt.
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