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Gesetzliche Kündigungsfrist für Geschäftsführerdienstverträge folgt aus §621 BGB
BAG Erfurt, AZ: 2 AZR 374/19, 11.06.2020
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Keywords: Kündigungsfrist für Geschäftsführerdienstverträge Weisung Verfügungsverfahren Arbeitsort Krankheitsvertretung Betonmischer Rechtsmittelverfahren Schadenersatzansprüche Rechtsauffassung Tatsachengrundlagen Fahrmischerfahrer Beweislast Maßregelungsverbot Betriebssitz Arbeitsbedingungen Betriebsvereinbarung Betriebsstandort
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