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Keine Aufklärungspflicht über Beendigung der Gebäudeversicherung bei Verkauf einer Immobilie; §§ 241, 280 BGB; 95, 96 VVG
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 61/19, 20.03.2020
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Aufklärungspflicht Mitteilungspflicht Rechtsanwalt Frank Dohrmann Arglist verschweigen Bottrop Schadensersatz Anfechtung
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