Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Detailansicht Urteil

Ungeeignetheit einer Wählerliste führt zur Nichtigkeit einer Betriebsratswahl
LAG Erfurt, AZ: 4 TaBV 12/19, 24.06.2020
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
Ein besonders grober und offensichtlicher zur Nichtigkeit der Betriebsratswahl führender Verstoß kann vorliegen, wenn ein Wahlvorstand offensichtlich ungeeignete, unvollständige Informationen unklarer Herkunft (hier: im Betrieb kursierende Telefonliste unklarer Herkunft und Datierung) in eine Wähler*innenliste übernimmt, ohne den Versuch zu unternehmen, zu prüfen, ob die Personen überhaupt im Betrieb beschäftigt sind und wer nach §§ 7 und 8 BetrVG wahlberechtigt und wählbar ist, sowie ohne die Aktualität und Plausibilität der Informationen zu hinterfragen.
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado.de
Keywords: Betriebsratswahl Nahrungsmittelbranche Logistik Plausibilität Wähler*innenliste Telefonliste Betriebsratswahl Wählerliste Wahlniederschrift Arbeitnehmer Rechtszug Betriebsverfassungsgesetz Geschlechterverhältnis Betriebsratsgröße Wahlberechtigten Wahlbeteiligung Rechtsbeschwerde Wahlumschläge