Detailansicht Urteil
WEG-Verwalter muss auch in der Corona-Pandemie Eigentümern Einsicht in die Verwaltungsunterlagen gewähren
AG Geislingen a. d. Steige, AZ: 1 C 172/20 WEG, 06.07.2020
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Anspruch Verwalterunterlagen Akteneinsicht Belegeinsicht Belegprüfung
Ähnliche Urteile
- Zur Vollstreckung der Einsicht in die Verwaltungsunterlagen der WEG
- Nicht zertifizierter Verwalter darf nicht über den 30.06.2024 zum Verwalter bestellt werden; § 48 Abs. 4 S. 2 WEG
- Entlastung des Vorverwalters trotz fehlender Jahresabrechnung?
- Bei 38.000,00 EUR Auftragsvolumen sind drei Angebote Pflicht - keine Vergleichsangebote bei Folgeaufträgen; §§ 16, 19 WEG
- Auch Alt-Verwalterverträge enden spätestens 6 Monate nach Abberufung der Verwaltung; §§ 26 Abs. 3 und 5 WEG
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Verkehrsunfall Beirat Makler Veränderung Kündigung Telefonwerbung Eigentümerversammlung Treppenlift Abschleppen Wurzeln Schimmel Gegenabmahnung Eigenbedarfskündigung Protokoll Abmahnung Miete Teilungserklärung Tierhaltung Jahresabrechnung Nutzungsentschädigung Arzthaftung Wohnungseigentümer Verwalter Wirtschaftsplan Verwaltungsbeirat Mietminderung Anfechtungsklage Beschluss Garage Einstimmigkeit Gemeinschaftseigentum Organisationsbeschluss Nachbarrecht Sondereigentum Kurioses
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!