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Schadensersatz für die Tötung eines TV-Huhns
LG Kleve, AZ: 5 S 25/19, 17.01.2020
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Die Schadensersatzsumme eines getöteten TV-Huhn setzt sich aus 15 Euro Kaufpreis für ein Standard-Tier und 60 Euro á Trainerstunde (hier: 10 Stunden) zusammen (hier: 615 Euro).

Ein Abschlag von 50 % aufgrund eines Mitverschuldens begründet sich dadurch, dass der es der allgemeinen Lebenserfahrung entspricht, dass auf einem frei zugänglichen Areal im Wald es üblich ist, dass Menschen mit Hunden spazieren gehen und letztere aufgrund des angeborenen Jagdtriebs verleitet würden, Kleintieren wie Hühnern nachzujagen. Es lässt sich indes kein Mitverschulden ableiten, wenn sich das Grundstück im Eigentum des Geschädigten befindet und der Hund des Schädigers dieses rechtswidrig aufsucht.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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