Detailansicht Urteil
Vom Vormieter durchgeführte Verbesserungen der Mietsache gehen auf den Vermieter über - die Instandhaltungspflicht jedoch auch
LG Berlin I, AZ: 64 S 150/18, 23.01.2019
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 270/18, 08.07.2020
-
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 163/18, 08.07.2020
-
OLG Düsseldorf, AZ: 24 U 104/18, 30.07.2019
-
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 277/16, 22.08.2018
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: Vermieter Wohnung Sanierung Verbesserungen Schönheitsreparaturen Zustand ausziehen umziehen kündigen verlassen ursprünglich Ausgleich Klausel agb Mietvertrag Inhaltskontrolle unzulässig wirksam zulässig erlaubt
Ähnliche Urteile
- Entlastung des Vorverwalters trotz fehlender Jahresabrechnung?
- Zum Anspruch auf Anbringung einer Überwachungskamera im Aufzug
- Eigenbedarfkündigung wegen beabsichtigen Mischnutzung - Höhere Anforderungen wegen Kündigungssperrfrist gem. § 577a I, II BGB ?
- Wohnungsbeeinträchtigung durch Versterben in der Wohnung?
- Schmerzensgeldanspruch eines Mieters wegen Infektion infolge von Legionellen im Trinkwasser
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Abmahnung Jahresabrechnung Wurzeln Miete Nachbarrecht Anfechtungsklage Verwalter Tierhaltung Veränderung Schimmel Arzthaftung Garage Verwaltungsbeirat Gegenabmahnung Gemeinschaftseigentum Makler Treppenlift Mietminderung Kündigung Beschluss Verkehrsunfall Wohnungseigentümer Sondereigentum Protokoll Organisationsbeschluss Teilungserklärung Nutzungsentschädigung Telefonwerbung Beirat Abschleppen Kurioses Einstimmigkeit Wirtschaftsplan Eigenbedarfskündigung Eigentümerversammlung
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!