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Vom Vormieter durchgeführte Verbesserungen der Mietsache gehen auf den Vermieter über - die Instandhaltungspflicht jedoch auch
LG Berlin I, AZ: 64 S 150/18, 23.01.2019
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BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 270/18, 08.07.2020
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Keywords: Vermieter Wohnung Sanierung Verbesserungen Schönheitsreparaturen Zustand ausziehen umziehen kündigen verlassen ursprünglich Ausgleich Klausel agb Mietvertrag Inhaltskontrolle unzulässig wirksam zulässig erlaubt
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