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Anspruch auf Beseitigung eines Baums auf Nachbargrundstück wegen Laubfall
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 218/18, 20.09.2019
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Der Eigentümer eines Grundstücks ist hinsichtlich der von einem darauf befindlichen ausgehenden natürlichen Immissionen (Laubfall) benachbarte Grundstücke Störer i.S.d. § 1004 Abs. 1 BGB, wenn er sein Grundstück nicht ordnungsgemäß bewirtschaftet. Hieran fehlt es in aller Regel, wenn die für die Anpflanzung bestehenden landesrechtlichen Abstandsregelungen eingehalten sind.

Ein Anspruch auf Beseitigung des Baums lässt sich in diesem Fall regelmäßig auch nicht aus dem nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnis herleiten.

Hält der Grundstückseigentümer die für die Anpflanzung bestehenden landesrechtlichen Abstandsregelungen ein, hat der Eigentümer des Nachbargrundstücks wegen der Beeinträchtigungen durch die von den Anpflanzungen ausgehenden natürlichen Immissionen weder keinen nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruch
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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