Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Detailansicht Urteil

Verfassungsbeschwerde gegen Verurteilung wegen Beleidigung eines Richters abgelehnt
BVerfG Karlsruhe, AZ: 1 BvR 2397/19, 19.05.2020
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
Das Grundrecht der Meinungsfreiheit erfordert als Voraussetzung einer strafgerichtlichen Verurteilung nach § 185 StGB im Normalfall eine abwägende Gewichtung der Beeinträchtigungen, die der persönlichen Ehre auf der einen und der Meinungsfreiheit auf der anderen Seite drohen.

Zu den im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigenden Umständen können insbesondere Inhalt, Form, Anlass und Wirkung der betreffenden Äußerung sowie Person und Anzahl der Äußernden, der Betroffenen und der Rezipienten gehören.

Der konkret ehrschmälernde Gehalt einer Äußerung hängt davon ab, ob und inwieweit die Äußerung grundlegende, allen Menschen gleichermaßen zukommende Achtungsansprüche betrifft oder ob sie eher das jeweils unterschiedliche soziale Ansehen des Betroffenen schmälert.

In die Abwägung ist einzustellen, ob die Privatsphäre des Betroffenen oder sein öffentliches Wirken mit seinen - unter Umständen weitreichenden - gesellschaftlichen Folgen Gegenstand der Äußerung ist und welche Rückwirkungen auf die persönliche Integrität des Betroffenen von einer Äußerung ausgehen können.

Unter dem Aspekt der Machtkritik haben die Gerichte auch Auslegung und Anwendung des Art. 10 Abs. 2 EMRK durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu berücksichtigen.
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado.de
Keywords: Beleidigung Meinung Meinungsfreiheit Schmähkritik Familienrichter Richter Schmähung Verfassungsbeschwerde Umgangsrecht Provinzverbrecher Einzelfallabwägung Strafbarkeitsvoraussetzungen Sachzusammenhang Kindesentfremder Justizjuristen Umgangsboykott