Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Detailansicht Urteil

Zum Gewährleistungsausschluss beim Tierkauf, § 444 BGB
AG Essen-Borbeck, AZ: 6 C 104/09, 08.07.2009
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
Beim Privatverkauf eines Hundes kann ein gesetzlicher Gewährleistungsausschluss vereinbart werden, § 444 BGB. Allein aus ärztlichen Befundberichten kann nicht zwingende der Schluss gezogen werden, dass dem Verkäufer bekannt war, dass der Hund vor dem Verkauf erhebliche Krankheiten aufwies. Auch ist zu berücksichtigen, dass der Verkäufer als Privatmann die Erkrankungen nicht hätte erkennen können und müssen.
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von Rechtsanwalt Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Hund Tier Hunde Tiere Tierkauf Hundekauf Krankheit krank Gewährleistung Verschweigen Arglist agrlistige Täuschung Kauf Kaufvertrag Privatverkauf Privat Minderung