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Jahresabrechnung muss für Laien verständlich sein - Winterdienst darf nicht auf Wohnungseigentümer delegiert werden
AG Oberhausen, AZ: 34 C 87/19, 03.06.2020
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Damit eine Jahresabrechnung aus sich heraus verständlich und prüfbar ist, müssen die in der Gesamtabrechnung und in den Einzelabrechnungen angesetzten Beträge miteinander harmonisieren, d.h. schlüssig aufeinander aufbauen bzw. aus der Abrechnung her leitbar sein.

Es gilt insoweit das Transparenzgebot. Es genügt nicht, dass sich das maßgebende Zahlenwerk und die Schlüssigkeit der Rechnung für den Eigentümer erst aufgrund einer erläuternden Darstellung des Verwalters erschließt.

Der Eigentümergemeinschaft fehlt die Beschlusskompetenz, Reinigung-, Gartenarbeits- oder Räumen- und Streupflichten den Wohnungseigentümern durch Mehrheitsbeschluss persönlich aufzuerlegen.

Des Weiteren ist es nicht zulässig, den Winterdienst auf die einzelnen Wohnungseigentümer zu übertragen, wenn damit die Übernahme der VerkehrssicherungspfIicht gegenüber Dritten verbunden ist.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Anfechtungsklage Wohnungseigentümerversammlung Rechtsanwalt frank Dohrmann Bottrop Winterdienst Nichtigkeit Beschlusskompetenz