Detailansicht Urteil
Zulässige Teilnahme Dritter (hier Rechtsanwalt, Architekt) an einer Eigentümerversammlung???
LG Düsseldorf, AZ: 25 S 102/19, 25.05.2020
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
AG Hannover, AZ: 482 C 11327/16, 17.02.2017
-
OLG Hamm, AZ: I-15 Wx 84/08, 17.06.2008
-
OLG Hamm, AZ: 15 W 183/07, 22.04.2008
-
BayObLG München, AZ: 2 Z BR 125/96, 10.04.1997
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Teilnahmerecht Wohnungseigentümer Bottrop Wohnungseigentümerversammlung nicht-öffentlich nichtöffentlich geschlossene
Ähnliche Urteile
- Wann liegt ein ordnungsgemäßer Vermögensbericht vor?
- Wohnungseigentümer wurde nicht zur Unterzeichnung des Protokolls der Versammlung bestimmt: Alle Beschlüsse anfechtbar.
- Zum Ausschluss der Teilnahme an einer Eigentümerversammlung - Protokollierungsfehler führen nicht zur Nichtigkeit der Beschlussfassung
- Zur Instandsetzung trotz fehlender Notwendigkeit - Zur Durchsetzung notwendiger Instandsetzungsarbeiten
- Zur rückwirkenden Verwalterbestellung / Bestellung der Verwaltung durch das Gericht beginnt mit der Verkündung, nicht mit der Rechtskraft des Urteils
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Wohnungseigentümer Mietminderung Treppenlift Gegenabmahnung Verwaltungsbeirat Eigenbedarfskündigung Veränderung Arzthaftung Kündigung Wurzeln Garage Beirat Organisationsbeschluss Gemeinschaftseigentum Abschleppen Beschluss Teilungserklärung Abmahnung Kurioses Nutzungsentschädigung Sondereigentum Anfechtungsklage Telefonwerbung Jahresabrechnung Miete Eigentümerversammlung Makler Verwalter Wirtschaftsplan Nachbarrecht Schimmel Tierhaltung Verkehrsunfall Einstimmigkeit Protokoll
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!