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Studium: Nachteilsausgleich durch einen Wechsel der Prüfungsform?
OVG Lüneburg, AZ: 2 ME 208/20, 08.05.2020
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Die Prüfung, welche Maßnahmen als Nachteilsausgleich für gesundheitliche Beeinträchtigungen eines Prüflings geeignet und erforderlich sind, hat sich an der konkreten Beeinträchtigung und der jeweiligen Prüfung zu orientieren. Dabei ist darauf zu achten, dass der Nachteilsausgleich nicht zu einer Überkompensation der Prüfungsbeeinträchtigung zulasten der übrigen Prüfungsteilnehmer führt.

Im Fall des Wechsels der Prüfungsform - hier: Hausarbeit statt Klausur oder mündlicher Prüfung - muss die ersetzende Prüfungsform geeignet sein, die Befähigung des Prüflings zu dokumentieren. Hierbei ist insbesondere zu berücksichtigen, ob eine den Prüfungscharakter weniger beeinträchtigende Ausgleichsmaßnahme wie etwa eine Schreibzeitverlängerung oder die Gewährung zusätzlicher Pausen ausreichend ist.
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