Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Detailansicht Urteil

Eilantrag gegen Beschränkung der Teilnehmerzahl einer Versammlung auf 5000 abgelehnt
BVerfG Karlsruhe, AZ: 1 BvQ 63/20, 01.05.2020
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
Bei Durchführung einer Versammlung mit einer Teilnehmerzahl von mehr als 5.000 Personen stünde zu befürchten, dass gebotene Mindestabstände nicht hinreichend sicher eingehalten würden.

Das Interesse an einer Durchführung einer geplanten Versammlung mit mehr als 5.000 Teilnehmern muss hinter dem mit der Untersagung bezweckten Schutz von Leben und körperlicher Unversehrtheit, zu dem der Staat kraft seiner grundrechtlichen Schutzpflicht aus Art. 2 Satz 1 GG angehalten ist, zurücktreten.
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado.de
Keywords: Corona Coronavirus Coronarecht Corona-Recht Versammlungsrecht Versammlungsfreiheit Versammlungsauflagen Hauptsache Hoheitsakt Erfolgsaussichten Verfassungsbeschwerde Eilentscheidung Rechtsschutz Grundrechtsverletzung Staatsordnung Gemeinwesen Versammlung Mindestabstände Tatsachenfeststellung Tatsachenwürdigung Risikoeinschätzung Robert-Koch-Institut Interessenabwägung