Detailansicht Urteil
Zur wiederholenden Beschlussfassung eines rechtswidrigen Erstbeschlusses, §23 WEG
LG Köln, AZ: 29 S 225/11, 21.06.2012
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Beschluss Beschluß Anfechtung Verwalter faktischer Anfechtungsklage Erstbeschluss Zweitbeschluss formelle materielle Mängel Mangel formeller materieller Wiederholung Wiederholungsbeschluss Rechtsanwalt Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Frank Dohrmann Bottrop Essen Gladbeck Oberhausen Mülheim Dorsten
Ähnliche Urteile
- Wann liegt ein ordnungsgemäßer Vermögensbericht vor?
- Wohnungseigentümer wurde nicht zur Unterzeichnung des Protokolls der Versammlung bestimmt: Alle Beschlüsse anfechtbar.
- Kein Beschluss ohne Kostenvoranschlag / Kein Erstattungsanspruch für eigenmächtige Reparaturmaßnahmen / Gemeinschaftliche Anlage befindet sich im Sondereigentum - grds. kein Anspruch auf Hinterlegung eines Schlüssels bei der Verwaltung
- Zur Instandsetzung trotz fehlender Notwendigkeit - Zur Durchsetzung notwendiger Instandsetzungsarbeiten
- Zur rückwirkenden Verwalterbestellung / Bestellung der Verwaltung durch das Gericht beginnt mit der Verkündung, nicht mit der Rechtskraft des Urteils
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Teilungserklärung Miete Gegenabmahnung Abmahnung Wirtschaftsplan Kurioses Arzthaftung Telefonwerbung Treppenlift Schimmel Tierhaltung Nutzungsentschädigung Sondereigentum Veränderung Organisationsbeschluss Mietminderung Anfechtungsklage Verwaltungsbeirat Beschluss Einstimmigkeit Protokoll Verkehrsunfall Wurzeln Garage Abschleppen Beirat Makler Wohnungseigentümer Verwalter Kündigung Nachbarrecht Gemeinschaftseigentum Eigentümerversammlung Jahresabrechnung Eigenbedarfskündigung
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
Ging es um die Bestellung des Verwalters, ist zu berücksichtigen, dass der Verwalter bis zur rechtskräftigen Aufhebung durch die Gerichte berechtigt ist, eine erneute Beschlussfassung nebst Einberufung einer Eigentümerversammlung herbeizuführen. Auch wenn der Erstbeschluss zur Verwalterwahl rechtswidrig war, bleibt der "faktische Verwalter" bis zur rechtskräftigen Beschlussaufhebung zur Einberufung einer Versammlung berechtigt mit der Folge, dass die Wiederholungsbeschlüsse formell ordnungsgemäß zustande kommen können.
Nur im Falle der Nichtigkeit des Erstbeschlusses ist eine "Heilung" nicht mehr möglich.