Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Detailansicht Urteil

Eintragung in das Schengener Informationssystem nach Erwerb eines Pkw kein Rechtsmangel; §§ 437 Nr. 2, 435 Satz 1, 440, 323 BGB
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 267/17, 26.02.2020
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
Eine bei Gefahrübergang bestehende Eintragung eines Kraftfahrzeugs in das Schengener Informationssystem (SIS) stellt einen Rechtsmangel dar, für den der Verkäufer grundsätzlich haftet.

Allein ein bei Gefahrübergang vorliegendes tatsächliches Geschehen, das erst zu einem späteren Zeitpunkt zu einer SIS-Eintragung führt, genügt demgegenüber nicht (im Anschluss an BGH, Urteile vom 18. Januar 2017 - VIII ZR 234/15 , NJW 2017, 1666 Rn. 14, und vom 26. April 2017 - VIII ZR 233/15 , NJW 2017, 3292 Rn. 10).

Grund hierfür ist der Umstand, dass der Käufer mit der Aufnahme des Fahrzeugs in die SIS-Fahndungsliste in der ungestörten Nutzung der Kaufsache und damit in der Ausübung der ihm - nach Übergabe - gebührenden Rechtsposition eines Eigentümers (§ 903 BGB) konkret beeinträchtigt ist.

Erst mit der Eintragung in das SIS verdichtet sich das Risiko der Ausübung von Rechten Dritter - hier in Gestalt strafprozessrechtlicher Zugriffsbefugnisse auf das verkaufte Fahrzeug - so stark, dass mit dessen Verwirklichung unmittelbar und jederzeit gerechnet werden muss.
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsmangel Frank Dohrmann Rechtsanwalt Kaufvertrag Bottrop