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Zur Beschlussfassung einer baulichen Veränderung (Gerätehaus), § 22 Abs. 1 WEG
AG Ratingen, AZ: 10 C 396/10, 29.07.2011
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BGH Karlsruhe, AZ: V ZB 10/01, 23.08.2001
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: konkludente Beschlussfassung Protokoll Beschluss bauliche Veränderung Zustimmung Anfechtung Geräteschuppen schuppen Wohnungseigentümergemeinschaft Beeinträchtigung Anfechtungsfrist versäumt versäumen Nichtigkeit Rechtswidrigkeit rechtswidrig Bestandskraft
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