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Rabenvögel dürfen trotz Corona gefüttert werden
VG Cottbus, AZ: 3 L 221/20, 22.05.2020
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Es sind keine wissenschaftlichen Anhaltspunkte dafür ersichtlich, dass das Coronavirus von Rabenvögeln auf den Menschen übergehen kann.

Es liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Behörden zu entscheiden, welche Maßnahmen zur Beseitigung einer Gefahr nach § 17 Abs. 2 Satz 1 IfSG ergriffen werden, sodass ein gebundener Anspruch auf eine konkrete Maßnahme ausscheidet.
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