Detailansicht Urteil
Die Schaffung eines Hindernisses auf der Fahrbahn mittels eines Fahrrad stellt keinen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr dar; § 315b StGB
BGH Karlsruhe, AZ: 4 StR 505/18, 05.12.2018
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
OLG Hamm, AZ: 4 RVs 159/16, 31.01.2017
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: Verkehrsrecht Führerschein Straße Fahrbahn Autos gefährden behindern behinderung Unfall provozieren hervorrufen Blockade Müll zeug Gegenstand Gegenstände Fahrrad durchfahren befahren
Ähnliche Urteile
- Mithaftung beim Verkehrsunfall auf Autobahn wegen Missachtung der besonderen Sorgfaltspflichten
- Verkehrsunfall: Halber Spurwechsel auf der Autobahn / Überschreitung der Richtgeschwindigkeit
- Haftungsquote bei Überschreitung der Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen
- Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aufgrund eines Verkehrsunfalls durch den Eigentümer eines mittels Kredit finanzierten Personenkraftwagens.
- Atypische Kollision bei einer Rückwärtsfahrt? / Schadensersatzanspruch eines nichthaltenden Sicherungseigentümers
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Protokoll Wurzeln Gemeinschaftseigentum Abschleppen Telefonwerbung Wohnungseigentümer Einstimmigkeit Kündigung Beirat Eigentümerversammlung Kurioses Nachbarrecht Verwalter Arzthaftung Wirtschaftsplan Beschluss Makler Treppenlift Nutzungsentschädigung Jahresabrechnung Eigenbedarfskündigung Garage Abmahnung Verkehrsunfall Anfechtungsklage Verwaltungsbeirat Miete Tierhaltung Gegenabmahnung Schimmel Veränderung Sondereigentum Teilungserklärung Organisationsbeschluss Mietminderung
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!