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Erfolgreicher Eilantrag gegen pauschale Quarantänepflicht nach Einreise aus dem Ausland
VG Hamburg, AZ: 15 E 1967/20, 14.05.2020
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Die generelle Regelung zur Quarantänepflicht in der Coronavirus-Eindämmungsverordnung erweist sich nach vorläufiger Prüfung als rechtswidrig.

Es kann mittlerweile nicht mehr pauschal davon ausgegangen werden, dass alle aus dem Ausland nach Hamburg einreisenden Personen ansteckungsverdächtig sind.

Für nicht ansteckungsverdächtige Personen kommt wegen der freiheitsbeschränkenden Wirkung der Quarantäneverpflichtung deren pauschale Anordnung auf der Grundlage der Coronavirus-Eindämmungsverordnung nicht in Betracht.
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