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Abgelehnter Eilantrag gegen Maskenpflicht und Kontaktbeschränkungen
VGH Mannheim, AZ: 1 S 1314/20, 13.05.2020
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Die Maskenpflicht ist verfassungsrechtlich gerechtfertigt, insbesondere derzeit verhältnismäßig.

Die Kontaktbeschränkungen im öffentlichen und nicht-öffentlichen Raum sind derzeit gerechtfertigt.

Es begründet keinen Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG, dass der Verordnungsgeber Ansammlungen außerhalb des öffentlichen Raums von jeweils mehr als fünf Personen grundsätzlich verboten und kleinere Ansammlungen erlaubt habe.
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