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Trotz Corona: Sonn- und Feiertagsarbeit für Paketzusteller bleibt verboten
VG Berlin, AZ: VG 4 L 132/20, 14.04.2020
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Das infolge der Coronavirus-Krise erhöhte Paketaufkommen rechtfertigt für Paketzusteller keine Ausnahme vom gesetzlichen Verbot, Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen zu beschäftigen.

Trotz der Coronavirus-Pandemie besteht keine Versorgungskrise, die die Paketzustellung zur Sicherung der Versorgung von Haushalten dringend nötig machen würde.
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