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Für einen in Dauernachtarbeit tätigen Zeitungszusteller ist ein Nachtarbeitszuschlag i.H.v. 30% angemessen
LAG Hamm, AZ: 6 Sa 911/19, 27.11.2019
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Für in Dauernachtarbeit tätige Zeitungszusteller ist, falls eine eine tarifvertragliche Ausgleichsregelung nicht besteht, ein Nachtarbeitszuschlag in Höhe von 30 Prozent vom Bruttolohn angemessen.

Genügt eine arbeitsvertragliche Ausgestaltung eines Anspruchs auf angemessen Ausgleich i.S.v. § 6 Abs 5 ArbZG den gesetzlichen Vorgaben nicht, ist diese nach § 6 Abs 5 ArbZG iVm § 134 BGB unwirksam.

Eine erdrosselnde Wirkung einer arbeitsrechtlichen Belastung liegt erst vor, wenn eine Zahlungsverpflichtung die Fortführung einzelner Unternehmen regelmäßig unmöglich macht.
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