Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Detailansicht Urteil

Wegerecht wird durch Hindernis nicht beeinträchtigt, wenn genügend Platz verbleibt
AG Bottrop, AZ: 8 C 184/19, 20.02.2020
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
Der Wegeberechtigte eines 1,50 m breiten Weges ist nicht beeinträchtigt, wenn der Wegeverpflichtete an seiner Hausmauer ein Splittgerät anbringt, sofern die begehbare und im Grundbuch eingetragene Breite von 1,00 m Meter gewahrt bleibt.

Der Wegeberechtigte kann nicht verlangen, sein Wegerecht unmittelbar entlang der Hausmauer auszuüben.
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop