Detailansicht Urteil
Fristlose Kündigung gerechtfertigt, wenn Mieter Strom anzapft?
AG Köln, AZ: 222 C 359/15, 27.01.2016
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: mietvertrag außerordentliche Frist sofort rausschmeißen strom Zähler Energie Steckdose Leitung Nebenkisten bezahlt bezahlen
Ähnliche Urteile
- Zur Zurückforderung geleisteter Betriebskostenvorauszahlung bei unterbliebener Abrechnung nach Ende des Mietverhältnisses / Abgrenzung formeller und materieller Fehler einer Abrechnung
- Keine Einfriedung als "ortsübliche Einfriedung" gem. § 34 NachbG NRW?
- Fristlose Kündigung, wenn Mieter droht, Tochter des Vermieters mit einer Schreckschusspistole zu erschießen?
- Zur Vollstreckung der Einsicht in die Verwaltungsunterlagen der WEG
- Wann sind undichte Fenster mangelhaft? - Wie müssen Fenster durch den Vermieter instandgesetzt werden?
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Arzthaftung Gegenabmahnung Verwaltungsbeirat Eigenbedarfskündigung Protokoll Schimmel Abmahnung Wirtschaftsplan Treppenlift Wurzeln Verwalter Telefonwerbung Kurioses Beschluss Verkehrsunfall Abschleppen Anfechtungsklage Miete Jahresabrechnung Kündigung Gemeinschaftseigentum Einstimmigkeit Eigentümerversammlung Nachbarrecht Mietminderung Garage Beirat Wohnungseigentümer Tierhaltung Organisationsbeschluss Veränderung Teilungserklärung Sondereigentum Nutzungsentschädigung Makler
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!