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Nicht wirksam bestellter Verwalter kann in Prozessstandschaft der WEG klagen, §§ 21 Abs. 3 und 5 WEG
BGH Karlsruhe, AZ: VII ZR 206/07, 28.05.2009
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
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Allerdings hat der für WEG-Angelegenheiten zuständige 5. Senat (BGH V ZR 145/10) in einer neueren Entscheidung festgestellt, dass der WEG-Verwalter seit der Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft nicht mehr in Prozessstandschaft der WEG klagen kann.
Es ist davon auszugehen, dass auch der 7. Senat sich künftig dieser Auffassung anschließen wird.