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Welche Ausgleichszahlungen sind auf einen Schadensersatzanspruch wegen Flugverspätung anzurechnen?
BGH Karlsruhe, AZ: X ZR 165/18, 06.08.2019
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Nach den Grundsätzen der Vorteilsausgleichung sind nach der Fluggastrechteverordnung wegen großer Verspätung gewährte Ausgleichsansprüche auf Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des Beförderungsvertrags aufgrund derselben großen Verspätung anzurechnen.

Ein Fluggast kann bei einer erheblichen Flugverspätung zwischen der Ausgleichszahlung nach der Fluggastrechteverordnung wählen, die zum Ausgleich entstandener Unannehmlichkeiten einen pauschalierten Ersatz für materielle und immaterielle Schäden biete, und der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nach nationalem Recht, für die Schadenseintritt und -höhe konkret darzulegen seien.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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