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Verkehrsrecht: Handyverstoß bei Halten eines Ladekabels und einer Powerbank; § 23a StVO?
OLG Hamm, AZ: 4 RBs 92/19, 28.05.2019
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Im Unterschied zur alten Fassung, die ein Verbot formulierte, regelt § 23 Abs. 1a StVO in der Neufassung nunmehr ein Gebot, unter welchen Voraussetzungen eine Gerätenutzung zulässig ist und normiert in Abs. 1b Ausnahmen von diesen Anforderungen in bestimmten Fälle.

Ungeachtet dessen, dass es sich bei Ladekabel und „Powerbank“ schon nicht um elektronische Geräte im Sinne der Vorschrift handelt, geht mit deren Nutzung während des Führens eines Fahrzeugs nicht zwangsläufig bzw. typischerweise eine vergleichbare, die Verkehrssicherheit gefährdende Ablenkungswirkung einher wie dies bei der Nutzung der „klassischen“ elektronischen Geräte i.S.d. § 23 Abs. 1a StVG (z.B. Mobil- bzw. Autotelefon, Berührungsbildschirme, Tablet-Computer) der Fall ist.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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