Detailansicht Urteil
Kündigungsschutz auch bei gemischtem Mietverhältnis ?
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 14/78, 15.11.1978
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 203/18, 13.12.2019
-
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 376/13, 09.07.2014
-
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 60/85, 16.04.1986
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: fristlos außerordentlich Kündigungsschutz klage Einspruch Widerspruch Anfechtung Kündigung Mieterhöhung Mietspiegel mitpreisbremse Gewerbe gemischten Wohnung wohnen privat gewerblich unternehmen firma gemischt Wohnraum
Ähnliche Urteile
- Zur Zurückforderung geleisteter Betriebskostenvorauszahlung bei unterbliebener Abrechnung nach Ende des Mietverhältnisses / Abgrenzung formeller und materieller Fehler einer Abrechnung
- Keine Einfriedung als "ortsübliche Einfriedung" gem. § 34 NachbG NRW?
- Fristlose Kündigung, wenn Mieter droht, Tochter des Vermieters mit einer Schreckschusspistole zu erschießen?
- Zur Vollstreckung der Einsicht in die Verwaltungsunterlagen der WEG
- Wann sind undichte Fenster mangelhaft? - Wie müssen Fenster durch den Vermieter instandgesetzt werden?
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Beirat Eigenbedarfskündigung Sondereigentum Nutzungsentschädigung Abmahnung Jahresabrechnung Organisationsbeschluss Verkehrsunfall Kurioses Verwalter Einstimmigkeit Miete Tierhaltung Teilungserklärung Eigentümerversammlung Mietminderung Veränderung Arzthaftung Wurzeln Makler Beschluss Treppenlift Anfechtungsklage Schimmel Garage Nachbarrecht Verwaltungsbeirat Protokoll Gemeinschaftseigentum Kündigung Wirtschaftsplan Abschleppen Telefonwerbung Gegenabmahnung Wohnungseigentümer
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!