Detailansicht Urteil
Kündigungsschutz auch bei gemischtem Mietverhältnis ?
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 14/78, 15.11.1978
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 203/18, 13.12.2019
-
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 376/13, 09.07.2014
-
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 60/85, 16.04.1986
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: fristlos außerordentlich Kündigungsschutz klage Einspruch Widerspruch Anfechtung Kündigung Mieterhöhung Mietspiegel mitpreisbremse Gewerbe gemischten Wohnung wohnen privat gewerblich unternehmen firma gemischt Wohnraum
Ähnliche Urteile
- Wann liegt ein ordnungsgemäßer Vermögensbericht vor?
- Privater Waffenhändler hat keinen Anspruch auf Videoüberwachung seines Grundstücks
- Fristlose Kündigung des Mietvertrages nach Drohung des Mieters mit dem Gebrauch einer Gaspistole
- Wohnungseigentümer müssen Kameraattrappen und bauliche Veränderungen nicht dulden - Klage auf Unterlassen auch ohne Beschluss zulässig -Kein Zurückbehaltungsrecht zwischen Geldforderung und Unterlassungs-/Beseitigungsanspruch
- Wohnungseigentümer wurde nicht zur Unterzeichnung des Protokolls der Versammlung bestimmt: Alle Beschlüsse anfechtbar.
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Verkehrsunfall Sondereigentum Schimmel Makler Gemeinschaftseigentum Treppenlift Organisationsbeschluss Telefonwerbung Arzthaftung Abschleppen Wohnungseigentümer Protokoll Beschluss Wirtschaftsplan Eigentümerversammlung Nutzungsentschädigung Mietminderung Tierhaltung Kurioses Verwaltungsbeirat Anfechtungsklage Eigenbedarfskündigung Garage Einstimmigkeit Teilungserklärung Miete Beirat Veränderung Gegenabmahnung Wurzeln Abmahnung Jahresabrechnung Verwalter Kündigung Nachbarrecht
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!