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Kein Anwaltsregress bei Anerkenntnis einer begründeten Forderung / Unterbliebene Streitverkündung ist keine Pflichtverletzung
OLG Hamm, AZ: I-28 U 222/19, 07.01.2020
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Eine bloße Vermögensgefährdung kann grundsätzlich keinen zivilrechtlich ersatzfähigen Schaden begründen.

Hat ein Anspruch gegen die Klägerin als beklagte Partei des Vorverfahrens tatsächlich bestanden, führt ein Anerkenntnis der Klageforderung im Vorverfahren durch den Rechtsanwalt nicht zu einer Vermögensbelastung.

Die Klägerin wäre nämlich im Vorprozess auch dann unterlegen gewesen, wenn der Rechtsanwalt das Anerkenntnis nicht erklärt und stattdessen entweder keinen Antrag gestellt oder Klageabweisung beantragt hätte.

Eine unterbliebene Streitverkündung im Vorprozess führt ebenfalls nicht zu einem ersatzfähigen Schaden der Klägerin, wenn keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich sind, dass der Klägerin infolge der unterbliebenen Streitverkündung eine Inanspruchnahme des Dritten verwehrt ist.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Anwalzsregress rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop haftung Schadenersatz Schadensersatz