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Besteht eine Feststellungspflicht auch dann, wenn nur der Mietwagen beschädigt wurde, § 142 StGB
AG Berlin-Tiergarten, AZ: 3012 Js 1679/18, 21.03.2018
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Der Begriff des bedeutenden Schadens "an fremden Sachen" im Sinne von § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB umfasst auch den Schaden an dem vom Täter geführten Fahrzeug, sofern es sich dabei um ein nach dem "Carsharing"-Modell gemietetes Fahrzeug handelt.

Die Fälle des "Carsharing" unterscheiden sich in den Fällen der klassischen Autovermietung in dem entscheidenden Punkt, dass keine Kontrolle des Zustandes des Fahrzeugs bei dessen Rückgabe stattfindet. Das Fahrzeug wird nach Ende der Nutzung durch den Mieter irgendwo stehengelassen und dort irgendwann von einem späteren Mieter übernommen, ohne dass irgendwelche Zustandskontrollen durch den Vermieter stattfinden.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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