Detailansicht Urteil
Feststellung der Fahruntüchtigkeit bei Drogenkonsum, § 316 StGB
BGH Karlsruhe, AZ: 4 StR 395/98, 03.11.1998
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: Haschisch Weed Grad Marihuana Urtin Blut Test Probe Morphin Kokain Heroin Amphetamine Benzoylecgonin Morphinkonjugate fahrt gefahren Auto Führerschein Weg Gefährdung Straßenverkehr Polizeikontrolle unauffällig gefahren Plakette Verkehrskontrolle Entziehungsanstalt Entzug sehen reaktionsfähig zurechenbar zurechnungsfähig
Ähnliche Urteile
- Mithaftung beim Verkehrsunfall auf Autobahn wegen Missachtung der besonderen Sorgfaltspflichten
- Verkehrsunfall: Halber Spurwechsel auf der Autobahn / Überschreitung der Richtgeschwindigkeit
- Haftungsquote bei Überschreitung der Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen
- Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aufgrund eines Verkehrsunfalls durch den Eigentümer eines mittels Kredit finanzierten Personenkraftwagens.
- Atypische Kollision bei einer Rückwärtsfahrt? / Schadensersatzanspruch eines nichthaltenden Sicherungseigentümers
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Miete Verkehrsunfall Nachbarrecht Sondereigentum Abschleppen Kündigung Beschluss Schimmel Mietminderung Jahresabrechnung Kurioses Treppenlift Verwalter Veränderung Gemeinschaftseigentum Arzthaftung Organisationsbeschluss Gegenabmahnung Beirat Verwaltungsbeirat Wurzeln Wohnungseigentümer Eigentümerversammlung Telefonwerbung Anfechtungsklage Nutzungsentschädigung Garage Protokoll Einstimmigkeit Wirtschaftsplan Tierhaltung Makler Eigenbedarfskündigung Teilungserklärung Abmahnung
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!