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Drogenbedingte Fahruntüchtigkeit muss konkret festgestellt werden
OLG Hamburg, AZ: 1 Ss 1/18, 19.02.2018
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Anders als bei Alkoholfahrten ergibt sich für eine Verurteilung wegen einer Straftat nach § 316 StGB in Abgrenzung zu § 24a Abs. 2 StVG der Nachweis der Fahruntüchtigkeit nicht allein schon aus einem positiven Blutwirkstoffbefund hinsichtlich Betäubungsmittelkonsums, vielmehr bedarf es regelmäßig weiterer aussagekräftiger Beweisanzeichen (Anschluss BGH, 3. November 1998, 4 StR 395/98).

Das Versäumen des Einschaltens der Beleuchtung eines Pkw zu einer regelmäßig dunklen Tageszeit (hier: 23.00 Uhr) ist für sich genommen nicht hinreichend aussagekräftig, um daraus darauf zu schließen, dass der Fahrer drogenkonsumbedingt im Zustand einer Fahruntüchtigkeit nach § 316 StGB befand.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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