Detailansicht Urteil
Telefonieren bei der Fahrt geht nur vorsätzlich - keine Erhöhung der Geldbuße möglich, § 23 Abs. 1a StVO
OLG Bamberg, AZ: 3 Ss OWi 1756/18, 15.01.2019
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: Telefoniert telefonieren Telefon Auto gefahren Fahrer Bußgeld Ordnungswidrigkeit Einspruch Urteil anfechten Berufung Bescheid Widerspruch Punkt Flensburg Ordnungsgeld zahlen
Ähnliche Urteile
- Mithaftung beim Verkehrsunfall auf Autobahn wegen Missachtung der besonderen Sorgfaltspflichten
- Verkehrsunfall: Halber Spurwechsel auf der Autobahn / Überschreitung der Richtgeschwindigkeit
- Haftungsquote bei Überschreitung der Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen
- Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aufgrund eines Verkehrsunfalls durch den Eigentümer eines mittels Kredit finanzierten Personenkraftwagens.
- Atypische Kollision bei einer Rückwärtsfahrt? / Schadensersatzanspruch eines nichthaltenden Sicherungseigentümers
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Anfechtungsklage Abschleppen Gegenabmahnung Mietminderung Treppenlift Protokoll Beirat Schimmel Verwaltungsbeirat Arzthaftung Nachbarrecht Wirtschaftsplan Telefonwerbung Kurioses Gemeinschaftseigentum Eigenbedarfskündigung Einstimmigkeit Veränderung Wurzeln Beschluss Eigentümerversammlung Abmahnung Wohnungseigentümer Jahresabrechnung Sondereigentum Teilungserklärung Organisationsbeschluss Kündigung Verkehrsunfall Miete Verwalter Nutzungsentschädigung Tierhaltung Makler Garage
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!