Detailansicht Urteil
Telefonieren bei der Fahrt geht nur vorsätzlich - keine Erhöhung der Geldbuße möglich, § 23 Abs. 1a StVO
OLG Bamberg, AZ: 3 Ss OWi 1756/18, 15.01.2019
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: Telefoniert telefonieren Telefon Auto gefahren Fahrer Bußgeld Ordnungswidrigkeit Einspruch Urteil anfechten Berufung Bescheid Widerspruch Punkt Flensburg Ordnungsgeld zahlen
Ähnliche Urteile
- Mithaftung beim Verkehrsunfall auf Autobahn wegen Missachtung der besonderen Sorgfaltspflichten
- Verkehrsunfall: Halber Spurwechsel auf der Autobahn / Überschreitung der Richtgeschwindigkeit
- Haftungsquote bei Überschreitung der Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen
- Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aufgrund eines Verkehrsunfalls durch den Eigentümer eines mittels Kredit finanzierten Personenkraftwagens.
- Atypische Kollision bei einer Rückwärtsfahrt? / Schadensersatzanspruch eines nichthaltenden Sicherungseigentümers
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Beirat Nachbarrecht Sondereigentum Abschleppen Wohnungseigentümer Verkehrsunfall Verwalter Eigenbedarfskündigung Gegenabmahnung Treppenlift Gemeinschaftseigentum Miete Beschluss Abmahnung Veränderung Jahresabrechnung Kurioses Schimmel Wurzeln Wirtschaftsplan Organisationsbeschluss Garage Verwaltungsbeirat Teilungserklärung Nutzungsentschädigung Telefonwerbung Protokoll Anfechtungsklage Makler Mietminderung Tierhaltung Einstimmigkeit Kündigung Arzthaftung Eigentümerversammlung
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!