Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Detailansicht Urteil

§ 23 Abs. 1b S.2 StVO findet keine analoge Anwendung auf den manuell abgeschalteten Motor
KG Berlin, AZ: 3 Ws (B) 217/18, 23.08.2018
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
Die manuelle Abschaltung des Motors entspricht nicht dem „fahrzeugseitigen automatischen Abschalten des Motors“ im Sinne des § 23 Abs. 1b Satz 2 StVO.

Die dadurch entstehende Gesetzeslücke kann nicht durch Auslegung geschlossen werden (Art. 103 Abs. 2 GG).
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: Auto fahren Lichtanlage rote Ampel Handy Telefon telefoniert angerufen Steuer Fahrt Bußgeld Ordnungswidrigkeit Motor ausgeschaltet Start Stopp Funktion Ausnahme erlaubt