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Keine Entlastung des Beirates bei möglicher fehlerhafter Prüfung der Jahresabrechnung, § 29 Abs. 2 und 3 WEG
AG Düsseldorf, AZ: 292a C 16167/09, 05.07.2010
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Ein Eigentümerbeschluss über die Entlastung des Beirats bedeutet inhaltlich den Verzicht auf bis dahin entstandene und erkennbare Schadenersatzansprüche. Sie kann als ein negatives Schuldanerkenntnis gemäß § 297 Abs. 2 BGB ausgelegt werden.

Ein Mehrheitsbeschluss über die Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsbeirates entspricht nicht ordnungsgemäßer Verwaltung und ist deshalb für ungültig zu erklären, wenn ein Ersatzanspruch gegen die Mitglieder des Verwaltungsbeirates im Zusammenhang mit der Prüfung von Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan möglich erscheint oder wenn der Verwaltungsbeirat den Wohnungseigentümern die Annahme einer noch nicht ordnungsgemäßen und unvollständigen Abrechnung empfohlen hat (BayObLG, WuM 1991, 443 f; Merle in Bärmann, Kommentar zum Wohnungseigentumsgesetz, 10. Auflage 2008, § 29, Rn. 113).

Die Frage eines schuldhaften Unterlassens des Verwaltungsbeirates ist erst in einem möglichen Verfahren auf Schadenersatz zu erörtern, nicht aber bereits bei der Frage der Entlastung. Solange ein Ersatzanspruch möglich erscheint, widerspricht die Entlastung ordnungsgemäßer Verwaltung.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
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