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Verhandlungen mit dem Betriebsrat über Interessenausgleich sind nicht zugleich als Betriebsratsanhörung nach §102 BetrVG zu sehen
ArbG Hagen, AZ: 1 Ca 333/19, 18.07.2019
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Keywords: Kündigung Kündigungsschutz betriebsbedingt betriebsbedingte ordentlich ordentliche Verhandlungen Interessenausgleich Betriebsrat Betriebsratsanhörung Beteiligungsverfahrens Maschinenarbeiter Anlagenmitarbeiter Vollzeitbeschäftigung Entwicklungslieferant Automobilhersteller Produkte Hintersitzlehnenstruktur W-Gruppe Sozialplanentwurf Elternzeitler Kündigungsanhörung Beendigungskündigungen Glaubhaftmachung Vollstreckbarkeit Maschinenführeranwärter Sozialauswahl Kündigungsschutzantrag Anhörungsverfahren Anhörung Formulierung Interessenausgleichsentwurf Einigungsstellensitzung Anhörungstermin Betriebsratsvorsitzende Betriebsratsvorsitzender Betriebsratsvorsitz Mitteilung
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