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Falsches Aufschreiben von Arbeitszeiten als fristloser Kündigungsgrund, § 626 BGB
AG Siegburg, AZ: Ca 992/19, 07.08.2019
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Keywords: fristlose Kündigung außerordentliche wichtiger Grund Arbeitszeiten betrügen fälschen falsch angeben Altenpflege Krankenpflege Pflegekraft ambulant Anweisung Abmahnung Beschäftigung Arbeitsverhältnis Fehltritt versehen Urlaub Auseinandersetzung Chef Arbeitgeber
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