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Arbeitnehmerin kann nicht fristlos gekündigt werden, wenn sie ihre kranken Kinder zur Arbeit mitnimmt
AG Siegburg, AZ: 3 Ca 642/19, 04.09.2019
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Bei der Mitnahme erkrankter Kinder durch eine alleinerziehende Pflegekraft eines mobilen Pflegedienstes auf ihre Tour, kann es sich um die Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht handeln, der zunächst mit dem arbeitgeberseitigen Ausspruch einer Abmahnung begegnet werden kann, um die Pflegekraft auf die Pflichtverletzung hinzuweisen und eine Verhaltensänderung zu bewirken. Nur bei Hinzutreten von erschwerenden Umständen kann eine fristlose Kündigung gerechtfertigt sein.

Sieht der Arbeitsvertrag vor, sich im Falle einer Arbeitsunfähigkeit telefonisch beim Arbeitgeber krank zu melden, so wird mit dem Versenden einer Krankmeldung per SMS dieser Vorgabe genüge getan. Eine diesbezügliche Pflichtverletzung rechtfertigt auch keine außerordentliche fristlose Kündigung.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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